Bundesärztekammer: Verlängerung Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Ende vergangener Woche beschloss die Bundesärztekammer (BÄK) in Abstimmung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und Beihilfekostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30. September 2020 (ursprünglich bis 30. Juni 2020).

Darüber hinaus konnte eine Einigung zwischen der BÄK, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVI-19-Pandemie erzielt werden – sie gilt nunmehr rückwirkend ab dem 9. April 2020 (ursprünglich ab 5. Mai 2020) bis zum 30. September 2020 (ursprünglich bis 31. Juli 2020).

Hingegen laufen nach derzeitigem Stand die von der BÄK, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern empfohlenen erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten der GOÄ-Nr. 3 für längere telefonische Beratungen am 31. Juli 2020 aus. Bis dahin können die Ärzte die Ziffer pro Sitzung bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnen. „Je Kalendermonat sind höchstens vier telefonische Beratungen berechnungsfähig“.

Die Abrechnungsempfehlungen, Erläuterungen und Hinweise dazu sind sowohl auf der Website der Landesärztekammer Thüringen als auch der der Bundesärztekammer abrufbar.