Die Bundesärztekammer (BÄK), der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben ihre Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach GOÄ-Nr. 245 analog im Rahmen einer Kompromisslösung zum 1,0fachen Gebührensatz (6,41 €) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. - Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wie bspw. im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarztverfahren (Covid-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4,00 € pro Behandlungstag) wird die Regelung nach GOÄ-Nr. 245 analog zum 1,0fachen Gebührensatz in Höhe von 6,41 € je Sitzung mit unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt bis zum Jahresende (31. Dezember 2020) fortgeführt. - Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die initial bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen.
Darüber hinaus konnte die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie („Psychotherapie per Videoübertragung“) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden (ursprünglich bis 30. Juni 2020, nach Verlängerung bis 30. September 2020).
Die vollständigen Abrechnungsempfehlungen, Erläuterungen und Hinweise dazu sind sowohl auf der Website der Landesärztekammer Thüringen als auch der der Bundesärztekammer abrufbar.