Presse-Information

Landesärztekammer Thüringen – Parlament der Thüringer Ärzteschaft wird neu gewählt

Jena, 7. März 2019/3

Bis zum 20. März 2019 wird zum neunten Mal seit Bestehen der Landesärztekammer Thüringen das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, die Kammerversammlung, gewählt. Um die 43 Sitze bewerben sich 103 Kandidaten. „Das sind zehn Personen mehr als bei der letzten Wahl,“ freut sich die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, über die hohe Zahl an Wahlkandidaten. „Sehr herzlich möchte ich mich bei allen Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen, bedanken, denn sie ermöglichen es ja erst, dass eine richtige Aus-Wahl stattfinden kann.“ Wahlberechtigt sind mit 13 288 Personen alle Mitglieder der Landesärztekammer, vor vier Jahren waren es 12 375. Die Vergabe der Mandate erfolgt nach Kreis- und Landeslisten.

Von den Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich ingesamt 62 neu zur Wahl und sind nicht in der bisherigen Kammerversammlung vertreten. Von den 103 Kandidaten ist die Mehrheit – 48 Personen – stationär tätig, ambulant bzw. in der Niederlassung arbeiten 41 Personen, zwölf in einer Behörde und zwei befinden sich im Ruhestand. Zur Wahl stellen sich 58 Kandidaten auf acht Landeslisten und 45 auf Kreislisten, mit 67 Personen ist die Anzahl der männlichen Kandidaten fast doppelt so groß wie die der weiblichen. Von den Fachgebieten sind die Internisten am stärksten mit 24 Personen vertreten, gefolgt von den Fachärzten für Allgemeinmedizin mit 18 und den Anästhesisten mit 13 Personen.

Die Thüringer Kammerpräsidentin, Dr. Ellen Lundershausen, ruft alle Ärztinnen und Ärzte Thüringens auf, sich an der Wahl zur Kammerversammlung zu beteiligen und damit die ärztliche Selbstverwaltung zu unterstützen. „Die ärztliche Selbstverwaltung“, so Lundershausen, „ist kein Selbstzweck, sondern sie muss durch die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, durch ihre Beteiligung mit Leben erfüllt werden.“

Das Kammerparlament wird per Briefwahl bestimmt. Dessen Mitglieder haben über Weiter- und Fortbildung, Altersversorgung, Regeln der Berufsausübung oder auch Fragen der Qualitätssicherung zu entscheiden. Das Wahlergebnis steht am 29. März 2019 fest. Die neue Kammerversammlung tritt erstmals am 19. Juni 2019 zusammen. Dann wird auch die/der neue Präsidentin/Präsident von den Kammerparlamentariern gewählt.

Eine Übersicht zu allen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl ist unter www.laek-thueringen.de/wahl zu finden.